Kein Witz

Gegen einen Schuldner erging nach einigen schriftlichen Zahlungsaufforderungen ein Vollstreckungsbescheid.

Daraufhin beantragte ich eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses und wollte heute beim Schuldner eigentlich nur die Adresse seiner Vermieterin in Erfahrung bringen.

Die Adresse habe ich zwar nicht, dafür aber eine Teilzahlungsvereinbarung. Auch nicht schlecht - ganz im Gegenteil. So müssen wir weder die Vermieterin belästigen noch das Konto pfänden.

Der Schuldner war ganz überrascht, als ich auf einmal vor der Türe stand. Zum Sch…

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Erschienen 18. Mai 2009 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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