Wahl-O-Mat
Handakte WebLAWg | 10. September 2008 — Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb bedauert, dass der Wahl-O-Mat erstmalig seit seiner Einführung zur Bundestagswa…
Wie die Bundeszentrale für politische Bildung mitteilt, darf der vom Bayerischen Jugendring herausgegebene Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2008 in Bayern nach einer einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgericht vom 9. September nicht in der bisherigen Form erscheinen, weil er die Partei ÖDP nicht berücksichtigt. Das Gericht gab damit einem Antrag der ÖDP statt.
Der Bayerische Jugendring hatte sechs Parteien zur Teilnahme im Wahl-O-Mat eingeladen. Die Auswahl beruhte auf den bei allen bisherigen Ausgaben des Wahl-O-Mat gültigen Kriterien: Berücksichtigt wurden Parteien, die bereits im Bayerischen Landtag vertreten sind sowie jene, die laut Umfrage zur Landtagswahl mindestens drei Prozent der Wählerstimmen erhoffen konnten. Daher waren im Wahl-O-Mat Bayern neben der CSU, DIE LINKE, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD auch erstmals die Freien Wähler vertreten.
Die Bundeszentrale hat anlässlich früherer Ausgaben des Wahl-O-Mat die rechtliche Zulässigkeit eines Ausschlusses von Parteien auf der Grundlage dieser Kriterien durch Juristen prüfen lassen. Dr. Helmut Redeker und Prof. Dr. Holger Schwemer befanden in ihren Gutachten einen Ausschluss zulässig und stuften die Kriterien als sachgerecht ein. Alle anderen zur Wahl zugelassenen Parteien werden durch das begleitende Online-Angebot der Bundeszentrale “Wer steht zur Wahl” vorgestellt und haben Gelegenheit, sich zu sieben wichtigen landespolitischen Fragen zu äußern.
Der Wahl-O-Mat ist ein Online-Angebot der politischen Bildung und versucht, durch Kürze, Übersichtlichkeit und Klarheit vor allem Erst- und Nichtwähler anzusprechen, für die sich bei der oft komplexen Darstellung der politischen Positionen der Parteien die Unterschiede zwischen den Parteiprogrammen nur schwer erschließen. Der Wahl-O-Mat bietet auf kurze und verständliche Thesen kurze und klare Antworten der Parteien …
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