Kein Vorstellungsgespräch für Richterdienst
am 21.02.2008 von http://log.handakte.de/
Wird ein Schwerbehinderter, der sich für den rheinland-pfälzischen Richterdienst beworben hat, aber offensichtlich nicht die fachliche Eignung hierfür besitzt, nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bedeutet dies keine Benachteiligung wegen seiner Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber besteht zwar die besondere gesetzliche Pflicht, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch …
VG Mainz: Kein Vorstellungsgespräch für Richterdienst - Keine Entschädigung nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
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