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Kein Vorstellungsgespräch für Richterdienst

am 21.02.2008 von http://log.handakte.de/

Wird ein Schwerbehinderter, der sich für den rheinland-pfälzischen Richterdienst beworben hat, aber offensichtlich nicht die fachliche Eignung hierfür besitzt, nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bedeutet dies keine Benachteiligung wegen seiner Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber besteht zwar die besondere gesetzliche Pflicht, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch …

VG Mainz: Kein Vorstellungsgespräch für Richterdienst - Keine Entschädigung nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Rechtblog / Wird ein Schwerbehinderter, der sich für den rheinland-pfälzischen Richterdienst beworben hat, aber offensichtlich nicht die fachliche Eignung hierfür besitzt, nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bedeutet dies keine Benachteiligung we…

Einstellung

JuracityBlog / Als Einstellung wird in der Umgangssprache die Begründung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer bezeichnet. Bewerbung und Bewerbungsverfahren Der Einstellung geht die Bewerbung (ggf. Initiativbewerbung) voraus, auf…

Hürde Vorstellungsgespräch?

Jurabilis / Viele Bewerber sind hoch qualifiziert, scheitern aber im Vorstellungsgespräch: Sie wissen selbst nicht, was sie wollen. Allerdings sind die Personalverantwortlichen auch nicht besser vorbereitet, erzählt der Recruiting-Experte Udo Keuchen im Inter…

Fangfragen: No-Go für gute Personaler

JuracityBlog / In seinerAusgabe vom 12/13.07.2008 widmete sich der General-Anzeiger Bonn in der Rubrik “Beruf und Bildung” dem Thema Vorstellungsgespräche. Dort behandelte man vor allem den Einsatz von sogenannten “Fangfragen” im Vorstell…

Arbeitslose müssen sich auf Beschäftigungsangebote sofort bewerben, andernfalls treten Sperrzeiten in Kraft

Recht und Alltag / Wird ein Beschäftigungsangebot der Agentur für Arbeit nicht “unverzüglich” wahrgenommen, indem der Arbeitslose ein Vorstellungsgespräch mit seinem potentiellen neuen Arbeitgeber vereinbart oder eine schriftliche Bewerbung einreicht, g…

LAG Düsseldorf: Gefühlte Diskriminierung nach AGG? 5000 Euro per Vergleich

JuracityBlog / erhielt ein Schwerbehinderter, der sich als “Leiter Customer Service” bei einem Handelsunternehmen im Ruhrgebiet beworben hatte, wie die WAZ berichtet. Die Tätigkeit war mit einem Jahresgehalt von 80.000 Euro deutlich höher do…

Geschlechterspezifische Benachteiligung

RECHTaktuell / Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient unter anderem dem Zweck, geschlechterspezifische Benachteiligung von Arbeitnehmern/Bewerbern durch den Arbeitgeber zu verhindern. (§ 1 AGG) Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte in diesem Z…

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Rainer Langenhan

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