Kein verwaltungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch gegen im Ausland befreite Geiseln

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einem Bericht bei Spiegel Online entschieden, daß der Fiskus nicht aus verwaltungsrechtlichen Vorschriften diejenigen Gelder zurück verlangen kann, die aufgewendet wurden, um Geiseln im Ausland zu befreien. Die Richter hätten allerdings ausdrücklich offen gelassen, ob ein Anspruch nach zivilrechtlichen Regeln möglicherweise …

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Themen: Spiegel Online , Vorschriften

Erschienen 4. April 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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