Kein Urteil über $1,9 Mio.

CK - Washington.   Selbst sonst verlässliche Quellen wie Heise sprechen von einem $1,9 Mio.-Urteil gegen eine Musikmutter in Minnesota. Sie liegen schief, solange es kein Urteil gibt. Kritiker springen auf den Zug, sprechen von Strafe, verdammen die Geschworenen oder machen sich in die Hose. Der Geschworenenspruch steht vor dem Urteil. Er ist nicht das Urteil. Erklärungen über Berufungsabsichten sind verfrüht, wenn das Urteil aussteht. Nach dem Jury Verdict ist alles reine Spekulation. Auf das Verdikt folgen Anträge der Parteien, die post-trial Motions. Anträge auf einen neuen Geschworenenprozess, auf Kappung oder auf Erhöhung des Geldbetrages, auf ein Urteil des Richters ohne Beachtung eines falschen Geschworenenspruchs und auf ein Urteil auf seiner Grundlage. Dass Heise, N-TV und andere Quellen das Verdikt falsch darstellen, beruht wohl auf falschen amerikanischen Darstellungen. Auch in den USA konzentriert sich die Presse auf hohe Zahlen, und die liefern meist die Geschworenen. Auch die US-Presse wartet mit Kommentaren nicht bis zum Urteil. Nur die Electronic Frontier Foundation drückte sich vorsichtig aus. Bei der Berufung gibt es ebenfalls deutsch-amerikanische Missverständnisse. Die Berufung im amerikanischen Prozess stellt keine Berufung im deutschen Prozesssinne dar, sondern eine Revision. Fakten werden nicht erneut eingeführt oder geprüft. Die Aufgabe eines Courts of Appeal besteht in die Aufdeckung von Rechtsfehlern. © 2003-2009 German American Law Journal :: Washington DC USA

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Themen: Heise , Die Presse , Electronic Frontier Foundation , /2009/07

Erschienen 3. Juli 2009 auf http://anwalt.us.

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