Entpann dich: Du bist gefeuert!
LAW OBSERVER | 4. Februar 2010 — Schon mal Urlaub gehabt? ….Ja? ….OK, zugegeben: Das war eine einfache Frage. Aber schon mal außerordentlich fristlos gekündig…
(Wochenrückblick im Zorn, leichte Altersmilde beigemischt)
Hoffentlich schreibt einer mal eine Arbeit über die Rezeption des Arbeitsrechts in der Öffentlichkeit. Die beschränkt sich nicht nur auf Anne Will & Co. (Fertigmachen, Auspressen, Wegmobben, oder so ähnlich). Absurditäten findet man in jedem Pressespiegel, inhaltlich wie sprachlich. Provinzzeitungen liegen meist vorne. Letzte Woche sah das so aus:
In Düren schließen fünf „Burger King“ Filialen. Das hat mächtige arbeitsrechtliche Implikationen (alle fliegen raus [?]). Die Aachener Zeitung macht sich andere Sorgen. Sie leugnet zwar nicht die arbeitsrechtliche Seite, titelt diese Probleme aber beruhigt mit „Verkauf von Burgern ist nicht in Gefahr“. Da fällt einem nichts mehr an. Außer vielleicht die Bremer Gleichgültigkeit. Bremen? Ah ja – pleite, Stadtmusikanten…was war da noch? Arbeitnehmerkammer, ja genau. Die hat in ihrer Existenz die erste hier bekannt gewordene sinnhafte Tat vollbracht und einer Schülerin (“Lena L.”), die jetzt 18 ist und recht professionell auch für das Foto im Weser-Kurier posierte, die Wahrheit gesagt. Worüber? Dass sie bei ihrem Freizeitjob in den städtischen (städtischen! – Sie erinnern sich? Bremen – pleite…) Schwimmbädern einen Urlaubsanspruch habe, obwohl sie nur „40-EUR-Jobberin“ war. Die Aussage der Personalstelle lautete eben, es gäbe keinen Urlaub für 400-EUR-Kräfte, das sei so üblich. Kann man zwar überall anders nachlesen (unsere Urlaub-FAQs) und stimmt natürlich nicht, aber was ist zu blöd, um nicht gesagt zu werden? 18-jährige lassen sich nur heute leider nicht mehr auf den Arm nehmen (und sehen aus wie Studenten im 10. Semester zu meiner Zeit).
Foto: RS-FOTO, Creative Commons (Roland/Bremen)
Dafür hat die gesamte Presse natürlich den Wunsch nach dem „beschissenen Wochenende“ aufgenommen, über den wir auch berichtet hatten. Das ist ja nur verwunderlich, weil eine Abmahnung für diesen Satz absolut selbstverständlich sein dürfte, es aber doch ein Arbeitsgeric…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Oktober 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
LAW OBSERVER | 4. Februar 2010 — Schon mal Urlaub gehabt? ….Ja? ….OK, zugegeben: Das war eine einfache Frage. Aber schon mal außerordentlich fristlos gekündig…
reuter-arbeitsrecht.de | 24. Juli 2011 — Dabei gab es so viel Berichtenswertes in der letzten Woche. Ganz kurz vor ihrem Ende – dem der Woche – titelt die Rheinische Po…
Rechtseinblicke | 8. Mai 2008 — Als Rechtsreferendar Urlaub zu beantragen, ist zumindest in NRW mit ein wenig Mathematik verbunden. Im Normalfall stehen dem …
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 9. Juni 2009 — Urlaub – Wie hoch ist der Mindesturlaub – 5-Tage- 6-Tagewoche-Werktage-Arbeitstage? Arbeitnehmer sind häufig bei der Frag…
rechtbrechung | 6. Juli 2010 — Im August ist relativ tote Hose. Tot, denn: Alle Welt ist in Urlaub, da unterscheiden wir uns nicht vom französischen Kollektivver…
LawBlog | 23. Mai 2011 — Bremen hat gewählt, aber auf das endgültige Ergebnis müssen die Bürger warten. Frühestens am Mittwoch soll ein vorläufiges amtl…
Rechtseinblicke | 17. Oktober 2008 — Knapp 1 1/2 Monate meiner Verwaltungsstation sind nun vorbei und ich befürchte, hätte ich nicht meinen Urlaub nah vor Augen, wü…
LawBlog | 31. Juli 2006 — Wie steht es denn um unsere Gebühren? Da ist mir was Blödes passiert. Ich bin gerade im Urlaub, rufe ja vom Handy aus an. Wol…
reuter-arbeitsrecht.de | 22. Februar 2012 — Da leben wir. Wie könnte es sonst sein, dass ausgerechnet „Urlaubsrecht“ so kompliziert ist in Deutschland? Stellen Sie sich …
Betriebsrat Blog | 14. September 2010 — Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit habe ich Sie wieder gesehen: kleine Menschen, die mit großen, gespannten Augen am Straßenra…
Bremen. Sind die Personalabteilungen der städtischen Gesellschaften nicht in den Lage ordentlich abzurechnen? Dieser Verdacht bestätigt sich, wenn die ehemalige Mitarbeiterin Lena L. ihre Erlebnisse bei der Bremer Bäder GmbH schildert.
Weil ein Arbeitnehmer seinen Chef respektlos behandelt hat, kassierte er eine Abmahnung. Zurecht, meint das Landesarbeitsgericht Mainz. Der Wunsch auf ein „beschissenes Wochenende“ gehe zu weit.
Wie am Freitag bekannt wurde, entschied das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz, dass abgemahnt werden darf, wer seinem Vorgesetzten ein "beschissenes Wochenende" wünscht. Eine solche Äußerung...