Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder in Mallorca

Kinder, die zusammen mit ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf Mallorca leben, haben gegenüber der zuständigen deutschen Behörde nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

In dem jetzt vom OVG Koblenz entschiednene Rechtsstreit wachsen die Kläger, zwei minderjährige Kinder, bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf. Ihr in Deutschland lebender Vater zahlt entgegen seiner Verpflichtung beiden Kindern keinen Unterhalt. Deshalb beantragte die Mutter für die beiden Kinder bei der beklagten Kreisverwaltung die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die nach Ablehnung des Antrages erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte nun diese Entscheidung.

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe einem Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein Unterhaltsvorschuss nur zu, wenn es bei einem Elternteil in Deutschland aufwachse. Diese Regelung verstoße nicht gegen das europarechtlich gewährleistete Recht auf Freizügigkeit. Denn der Anspruch auf staatliche Unterhaltsleistungen richte sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Deutschland. Deshalb dürfe er davon abhängig gemacht werden, dass der Empfänger seinen Wohnsitz in Deutschland habe. Da dies bei den in Spanien wohnenden Klägern nicht der Fall sei, hätten sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010, Aktenzeichen: 7 …

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Themen: Rente , Unterhaltsvorschuss , Mallorca , Ovg Koblenz

Erschienen 24. Februar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder in Mallorca - Urteil vom 28. Januar 2010, Aktenzeichen: 7 A 10994/09.OVG Rheinland-Pfalz

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