Kein Unfallversicherungsschutz bei Straftat
am 25.01.2006 von http://www.strafblog.de
Soeben bei FAZ.net gelesen:
Wer eine Straftat begeht und dabei selbst zu Schaden kommt, kann laut einer Gerichtsentscheidung von seiner Unfallversicherung keine Leistung einfordern.
Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Hamm den Antrag eines Mannes auf Prozeßkostenhilfe für eine Klage gegen seine Versicherung zurück. Das geht aus einem in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlichten Urteil hervor. Der Mann hatte sich bei dem Versuch, ein Haus in die Luft zu sprengen, verletzt und anschließend von der Unfallversicherung Geld verlangt.
Az.: 20 W 31/05
Kommentar:
Hab´ich schon immer gewusst, dass sich Verbrechen nicht lohnen. Wenn du dabei noch nicht mal versichert bist. Übrigens: Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Vorsatzdelikten auch nicht den Anwalt. So´n Mist.
Autor: RA Rainer Pohlen
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