Kein Unfallversicherungsschutz bei privaten Auseinandersetzungen
am 06.12.2007 von http://info.folkertjanke.de
Auseinandersetzungen, die zu einem Unfall oder einer Verletzung führen, sind nur dann von der Unfallversicherung zu entschädigen, wenn sie in engem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und nicht privater Natur sind. Das entschied in einem
kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: L 3 U 265/06) der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im aktuellen Fall war eine Taxifahrerin aus Wiesbaden mit einem Fahrgast aneinandergeraten, der nach ihren Aussagen die Fahrt nicht bezahlen wollte. Dabei sei sie gegen ihren Wagen gestoßen worden, gestürzt und habe sich einen Bänderriss zugezogen.
Nach den Ermittlungen des Gerichts handelte es sich jedoch bei dem Fahrgast um ihren Freund, der kurz zuvor die Beziehung beendet hatte und den sie tags zuvor wegen Diebstahls von 1000 € bei der Polizei angezeigt hatte. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die gemeinsame Fahrt mit dem Taxi privater und nicht gewerblicher …
Schadensregulierung am Unfallort unterliegt dem Versicherungsschutz
Recht und Alltag / Wer sich auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit befindet, ist unfallversichert. Muss die Fahrt/der Weg unterbrochen werden, um die Einzelheiten eines Unfalls aufzuklären, so gilt auch für das Regulierungsgespräch Versicherungsschutz. Dies entsch…
Unfallrente nach brutalem Überfall auf dem Weg zur Arbeit
Recht und Alltag / Wird ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit Opfer einer Gewalttat, ist dies als Arbeitsunfall zu entschädigen. Nur wenn alle möglichen Tatmotive ausschließlich im persönlichen Bereich des Betroffenen zu suchen sind, kann der Vers…
Umwege von Betriebsfeiern nach Hause sind nicht unfallversichert
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Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert
Recht und Alltag / Schwarzarbeiter, die während einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. Das entschied in einem nun veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 U 160/07…
Weihnachtsfeier endet auch bevor der Chef geht
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Schüler sind auf Klassenfahrten auch bei privaten Unternehmungen unfallversichert, wenn die Aufsicht mangelhaft ist
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