Kein Umgangsrecht der Großeltern bei großen Konflikten mit den Kindeseltern
Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 165/04) hat entschieden, dass die Großeltern das Umgangsrecht mit dem Enkelkind nicht ausüben dürfen, wenn dieses dadurch in einen Loyalitätskonflikt mit den eigenen Eltern gerät.Das Umgangsrecht hat sich am Wohl des Kindes auszurichten. Führt Umgangskontakt zu einem Loyalitätskonflikt bei dem Kind, widerspricht dies dem Kindeswohlprinzip, so dass ein Umgangsrecht zu versagen ist. In dem entschiedenen Fall hatten die Großeltern ihr Umgangsrecht gerichtlich geltend gemacht. Es gab jedoch schwerwiegende Konflikte zwischen der Großmutter und der Kindesmutter. Das OLG Hamm sah eine unbelastete Beziehung des Kindes zu der eigenen Mutter als vorrangig an. Das Kind könne nur dann Umgang mit den Großelten haben…
» Vollständiger ArtikelKommentare zu "Kein Umgangsrecht der Großeltern bei großen Konflikten mit den Kindeseltern":
was ich zu schreiben habe wäre ein wirklich guter grund um meine rechte bei gericht ein zu klagen aber aus rücksicht auf meine tochter die ich sehr liebe und auf meine enkelkinder deren wohl mir ebenso am herzen liegt verzichte ich auf klagen denn die problematik die aus einer klage heraus enstehen würde nicht unbedingt zum wohl meiner tochter oder der enkel ausfallen wie es denn so ist wer liebt der muss verzichten lernen.
eines tages hoffe ich wird mein schwiegersohn lernen das es auch menschen auf dieser welt gibt die anderer meinung sind als er und seine eltern und das in unserer gesellschaft jeder das recht hat seine meinung zu äussern auch dann wenn diese nicht mit der eigenen meinung übereinstimmt genau eben dies ist auch der grund dafür das ich meine meinung zu allem wozu ich herausgefordert werde sage und er nicht damit klar kommt aus diesem grund dar ich nicht mit den kindern verkehren .toller schwiegersohn aber ich hege keinen zorn auf ihn denn ich weis das sich im leben alles wiederholt.
danke fürs lesen und seid nicht böse oder erzwingt irgendetwas alles im leben regelt sich von selbst man muss nur warten können.denn auch die enkelkinder machen sich irgendwann eigene gedanken und können irgend wann selbst entscheiden was denn für sie gut oder böse ist.ich finde es nicht gut sich vor gericht zu streiten denn es steigert nur die wut beider parteien und wut und zorn sind schlechte berater im leben und ausserdem mussen die kinder die rechnung für etwas was sie nicht bestellt haben.
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