Kein umfassendes Internetgesetz

Nach neuesten Meldungen sieht die Bundeskanzlerin Angela Merkel keine Notwendigkeit für eine umfassende gesetzliche Regelung zum Datenschutz im Internet.

Nach Auffassung der Bundeskanzlerin liege es grundsätzlich an den Nutzern selbst, was sie im Internet von sich preisgäben, insoweit sei Selbstverantwortung gefragt, allerdings müsse der Staat dort eingreifen, wo der Einzelne den Schutz seiner Privatsphäre nicht selbst herstellen könne.

Fraglich dürfte sein, ob dieser Auffassung kategorisch zuzustimmen ist. Richtig ist sicherlich, dass jeden Internetnutzer auch eine Selbstverantwortung hinsichtlich des Umgangs mit seinen eigenen Daten trifft. Wer sein umfassendes Profil in soziale Netzwerke einstellt, der darf sich beispielsweise nicht wundern, wenn Arbeitgeber dieses veröffentlichte Profil am Ende nutzen um sich ein umfassendes Bild von potentiellen Bewerbern zu machen. Genau dies will die Regierung in ihrer Gesetzesvorlage zum Arbeitnehmerdatenschutz aber nunmehr verhindern. Denn nach der neuen Gesetzesvorlage zum Arbeitnehmerdatenschutz soll dies nur noch bei konkret hierzu bestimmten Netzwerken zulässig sein (z.B. XING), obwohl es sich auch bei den übrigen sozialen Netzwerken (facebook, studiVZ & Co) zumindest teilweise um öffentliche, d.h. jedermann zugängliche Quellen handelt und die Daten vom Betroffen selbst zugänglich gemacht wurden. Abgesehen davon, dass sich diese Regelung als völlig praxisfremd erweist, kommt die Selbstverantwortung Erwachsener in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht zur Geltung.

Die Frage nach Selbstverantwortung lässt sich aber auch anders herum stellen. Soll dieses Postulat ernsthaft auch für Minderjährige gelten, welche beispielsweise im Rahmen speziell auf Sie zugeschnittener Netzwerke (z.B. SchülerVZ) ihre Daten freigiebig preisgeben ohne die weitreichenden Risiken von Datenweitergaben tatsächlich zu überblicken? Was ist mit Daten, die anlässlich der Nutzung eines Online-Shops vom Betreiber anhand des vorgefertigten Bestellformulars abgefragt werden ohne sich auf die Bestellung selbst zu beziehen (sog. Inhaltsdaten wie z.B. Alter, Geschlecht etc.) – d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Datenschutz , Studivz , Datenschutz IM Internet , Regelung , Angela Merkel , Soziale Netzwerke , Facebook , Politik , Arbeitnehmerdatenschutz , Datenweitergabe , Internetgesetz , Privatssphäre , Selbstverantwortung

Erschienen 1. September 2010 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verfallsfrist für Daten in sozialen Netzwerken

Datenschutzbeauftragter | 6. September 2010 — Bei der Nutzung von sozialen Netzwerken sind sich viele nicht bewusst, dass diese Daten auf Dauer im Internet verfügbar sind,…

Arbeitnehmerdatenschutz: Praxisferne Regelung für Erhebungen von Daten aus sozialen Netzwerken

Datenschutzbeauftragter | 23. August 2010 — Wie so oft bei Neuerungen im Datenschutzrecht scheint es dem Gesetzgeber auch bei seinem neusten Entwurf zum Arbeitnehmerdate…

Merkel: Umfassendes Internet-Gesetz ist unnötig

For..Net | 30. August 2010 — Bundeskanzlerin Angela Merkel hält eine umfassende gesetzgeberische Regelung von Angebot und Nutzung im Internet für unnötig. D…

Datenschutz-Standards bei sozialen Internet-Netzwerken

Datenschutzbeauftragter Online | 19. Februar 2009 — Meldung aus dem Bundestag: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für Datenschutz-Regelungen bei sozialen Netzwerken…

Kein Datenschutz der Bewerber in Sozialen Netzwerken ?

IT- und Internet-Recht | 20. März 2012 — Dürfen Arbeitgeber uneingeschränkt in allen (sozialen) Netzwerken nach Daten zu Bewerbern suchen ? Diese undifferenzierte Prax…

Datenschutz bei Web 2.0 Netzwerken

Dr. Behrmann & Härtel | 30. Juni 2008 — Web 2.0 Netzwerke sind weiterhin voll im Trend und gehören in sämtlichen Erscheinungsformen zu den Großen im Internetbusiness. …

Datenschutzkonforme Gestaltung sozialer Netzwerke

Die herrschende Meinung | 28. Juli 2008 — Der datenschutzgerechten Gestaltung sozialer Netzwerke im Internet kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die Aufsichtsbehörden rufen i…

Darf der Arbeitgeber den Bewerber über soziale Netzwerke „ausspionieren“?

Kanzlei und Recht | 15. Februar 2011 — Mehrfach ist bereits vor dem allzu sorglosen Umgang mit den „neuen Medien“ gewarnt worden. Scheinbar harmlose Party-Bilder, die…

Arbeitnehmerdatenschutz - Zulässigkeit der Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke

Web 2.0 & Recht | 20. Oktober 2010 — Nachdem der geschätzte Kollege Stadler sich letzte Woche mit dem Problem auseinandergesetzt hat, inwieweit die Polizei in Sozialen…

Facebook-Klausel in der Kritik

Arbeit und Datenschutz | 8. September 2010 — Die geplante „Facebook-Klausel“ im Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wird von verschiedenen Se…

Neues Datenschutzgesetz: Placebo im Job

Bitte nicht filmen! Bitte nicht auf Facebook spionieren! Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Arbeitnehmer vor Ausspähung schützen soll - allerdings ist die Reform in großen Teilen Placebo-Politik. Die Arbeitgeber müssen sie nicht fürchten.


Datenschutz: Merkel lehnt breites Internet-Gesetz ab - Nachrichten Politik

Bundeskanzlerin Merkel möchte den Gedanken des freien Internets bewahren und auf gesetzliche Regelungen verzichten – genauso wie auf Twitter.