SG Dortmund: Sittenwidriges Bedürftigentestament – kein ALG II-Anspruch
WOLF | RECHTSANWALT | 14. Dezember 2009 — Ein Arbeitsloser kann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn er es unterlässt, ein sittenwidriges Testament anzufech…
In einer Entscheidung aus dem letzten Jahr hat das Sozialgericht Dortmund nun den allgemeinen Trend in der Rechtsprechung bestätigt, wonach Bedürftigentestamente regelmäßig an den strengen Maßstäben der Sittenwidrigkeit scheitern (SG Dortmund, Urt. v. 25.09.2009, S 29 AS 309/09).
In diesem Fall wurde der sozialhilfebedürftiger Kläger (Hartz IV) vom Erblasser in der Weise bedacht, dass ihm der Testamentsvollstrecker nur Auszahlungen aus dem Erbe machen sollte, wenn er dies für Geschenke, Urlaube, Hobbys etc. benötige. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass der Erbe weiter Sozialhilfeleistungen beziehen konnte. Dies hat der Sozialhilfeträger nicht hingenommen und die Hartz IV Leistungen eingestellt.
Dass das rechtmäßig war, hat nun das Sozialgericht bestätigt. Das Testament sei sittenwidrig, da es dem Erben sämtliche Annehmlichkeiten finanziert, der Lebensunterhalt aber weiterhin von der Allgemeinheit getragen werden muss. Dies widerspräche dem Gedanken des Sozialstaate…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Mai 2010 auf http://rechtgesprochen.wordpress.com.
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