Kein Termin ohne Rücksprache mit dem Verteidiger

Obwohl ich bei der Rücksendung der Gerichtsakte darum gebeten habe, setzte das Amtsgericht den Hauptverhandlungstermin ohne Rücksprache mit mir fest. Und zwar auf einen Tag, zu dem ich im länger geplanten Urlaub sein wollte. Ich beantragte die Verlegung des Termins und schlug drei Ausweichtermine vor. Das Gericht in seiner unendlichen Größe schrieb mir zurück:

... wird mitgeteilt, dass leider eine Verlegung auf die angebotenen Termine nicht in Betracht kommt, da der zuständige Richter jeweils urlaubshalber verhindert ist. Es wird gebeten, für eine Vertretung zu sorgen.

Aha! Der Richter darf also unbeschadet Urlaub machen, muß nicht für einen Vertreter sorgen. Der Verteidiger soll entweder seinen Urlaub verschieben oder aber das Mandat an einen Kollegen weitergeben.

Da mein Mandant eben mir den Auftrag zur Verteidigung gegeben hat und nicht auf seinen Lieblingsverteidiger verzichten wollte, habe ich dem Gericht geschrieben, daß eine Vertretung eben aus diesem Grunde nicht in Betracht kommt und habe weitere 8(!) Ausweichtermine vorgeschlagen, die immer noch relativ zeitnah waren.

Das Gericht teilte im April 2006 darauf singemäß mit:

Da die Abteilung 306 bereits im August 2006 terminiert, scheint eine weitere Verschiebung (Tattag: 20.4.2004) nicht vertretbar. Es verbleibt bei dem Termin am 7.4.2004! Um Verständnis wird gebeten.

Der Termin fand statt. (Wohl auch deswegen, um den Eintritt der (absoluten) Verjährung zu verhindern.) Aber ohne den Betroffenen und ohne den urlaubenden Verteidiger. Der Einspruch gegen den Bußgel…

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Themen: Amtsgericht , Gre

Erschienen 25. Oktober 2006 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.

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