Kein Stress mit dem Rechtspfleger

Es geht um Ärger, um Streß, um eine unangenehme Auseinandersetzung, die der Staatsanwalt vermeiden will - mit "seinem" Rechtspfleger. Der will nämlich meine fein formulierte und natürlich höchst schlüssige und zwingend zur Aufhebung führende Revision nicht an das OLG weiterleiten. Also nicht der Staatsanwalt will nicht, sondern "sein" Rechtspfleger, um mit dem will der Herr Staatsanwalt keinen Stress. Denn: Der Herr Rechtspfleger weigert sich, die Revision weiterzuleiten, weil meine schriftliche Vollmacht fehlt. Und deshalb ruft der Herr Staatsanwalt an, ob ich nicht mal schnell eine Vollmacht übersenden kann, damit der Rechtspfleger endlich die Revision weiterleitet und der Staatsanwalt keinen Stress mit "seinem" Rechtspfleger hat. Der Hinweis meines Kollegen auf (mein Gott, hat das einen Bart!) die einschlägige Rechtsprechung, die einschlägige Kommentierung (Meyer-Goßner,…

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Erschienen 29. August 2008 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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