Kein Strafnachlass wegen Verzögerung durch Justizfehler
am 31.03.2006 von http://wolfgangferner.blogspot.com
Mit seinem Urteil hat der BGH einen Strafnachlass für einen Verurteilten abgelehnt, obwohl die Justiz fehlerhaft gearbeitet und sich sein Verfahren deshalb unnötig in die Länge gezogen hatte.
Der Angeklagte war bereits am 08.08.2002 wegen dieser Tat (begangen im März 2002) in gleicher Weise verurteilt worden. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der BGH mit Beschluss vom 26.02.2003 verworfen. Auf die vom Angeklagten eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG die Entscheidungen mit Beschluss vom 16.02.2005 wegen eines Verstoßes der landgerichtlichen Geschäftsverteilung gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) aufgehoben und die Sache an das LG Köln zurückverwiesen, so dass dieses erneut mit der Sache befasst wurde.Gegen die jetzige Verurteilung legte der Angeklagte wiederum Revision ein. Der Generalbundesanwalt beantragte, seine Revision mit der Maßgabe zu verwerfen, dass die verhängte Freiheitsstrafe wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) um sechs Monate herabgesetzt wird. Der 2. Strafsenat folgte diesem Antrag nicht, sondern verwarf die Revision insgesamt. Er ist - anders als der Generalbundesanwalt - der Ansicht, dass die bloße erfolgreiche Durchführung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs, die zur Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers führt, für sich genommen nicht schon eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung begründet. Ob vorliegend im Hinblick auf die - mit rund zwei Jahren - sehr lange Bearbeitungszeit beim BVerfG eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu bejahen ist, ließ der Senat offen, da die verhängte Strafe selbst in diesem Fall jedenfalls …
Strafzumessung/Verfahrensverzögerung
Straßenverkehrsrecht / Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1964/05 v. 05.12.2005 Die Zeit zwischen erstinstanzlichen Urteil und einer Revisionsentscheidung ist eine zurechenbare Verfahrensverzögerung, wenn das Urteil auf Grund eines Verfahrensfehlers des erstinstanzlichen…
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei 20-monatigem Zwischenverfahren
strafblog / Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 20.1.2006 - 4 StR 456/05 -, abgedruckt in Wistra 2006, 226, die Verurteilung eines Angeklagten, der vom Landgericht Dortmund wegen Untreue in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 2 Ja…
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
Anwalt bloggt / In seiner Entscheidung vom 6. Juni 2006 in dem Verfahren 2 StR 2/06 hat der BGH sich erneut mit der Frage der Strafminderung wegen rechtsstaatswidirger Verfahrensverzögerung befasst und mit der Begründung, dass das Verfahren nach Erlass des angefoc…
Acht Jahre Untersuchungshaft sind zu lang
Lichtenrader Notizen / Das Bundesverfassungsgericht hat zum Ausdruck gebracht, dass das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Haftsachen eine angemessene Beschleunigung des gesamten Strafverfahrens bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss erfordere. In einem am…
BVerfG rügt erneut Verfahrensverzögerung
JURAAA!DE / Zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit war damit eine Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei durch das Gericht zu verantwortender Verfahrensverzögerung erfolgreich. In dem entsprechenden Beschluss macht das Bu…
NACH ACHT JAHREN FREI
LawBlog / Nach acht Jahren Untersuchungshaft hat das Bundesverfassungsgericht einen mutmaßlichen Mörder freigelassen. Das Gericht ordnete selbst die Entlassung an. Grund für diesen einmaligen Vorgang ist die faktische Weigerung des Oberlandesgerichts Düss…
