Kein Steuerrabatt für Hexenbrut
am 24.04.2006 von http://www.jurabilis.de
Ein Arbeitgeber kann nicht die Abgabe von Kirchenlohnsteuer mit dem Hinweis darauf verweigern, dass eine Vorfahrin von ihm im Jahre 1664 als Hexe öffentlich verbrannt worden ist.
Finanzgericht München, Urt. v. 21.08.1989, Az. K 2047/89Das ist …
Gesetzliche Rente? Untreue?
kanzlei-hoenig.info / Die Versicherte ist seit September 1989 Beamtin. Vorher war sie bei der BfA versichert. Der damalige Arbeitgeber hat 15.100 und sie hat 17.900 EUR in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt. Insgesamt also 33.000 EUR in der Zeit von 1981 bis 1989. Jet…
Steuerbescheid sollte geprüft werden
Handakte WebLAWg / Honorarnachzahlungen von Kassenärztlichen Vereinigungen für mehrere Jahre sind nur ermäßigt zu besteuern. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht (FG) entschieden. Das Urteil betrifft alle Ärzte (und Anwälte), die sich gegen Honorar-Einbeha…
Die letzte Hexe des Königreichs
Aktenvermerk / Verbrannt wurde sie zwar nicht mehr, die Schottische Hausfrau und Mutter Helen Duncan, aber noch 1944 zu neun Monaten Haft nach dem ”Witchcraft Act of 1735” verurteilt. Ihr Verbrechen? Sie hatte als Medium in einer Séance 1943 den…
Die letzte Hexe des Königreichs
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LG München: Hexerei ist Werkvertrag
Kleinblog | David Klein / Offenbar als Werkvertrag hat das LG München den Vertrag zwischen einer Hexe und einer Kundin eingeordnet. Unabhängig vom Eintritt irgendeiner Folge der Zauberformel ist der versprochene Leistungserfolg auf jeden Fall objektiv unmöglich. Weiß der…
Haustürgeschäft trotz Einladung
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein in einer Privatwohnung geschlossener Vertrag kann als Haustürgeschäft zu werten sein, für das ein Widerrufsrecht gilt, selbst dann, wenn der Kunde die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte. In einem jetzt vom AG München entschiedenen Fall…
