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Kein Sonderrecht

am 12.02.2007 von Heimspiel

Das OLG Stuttgart hat entschieden: Die vormalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird Ende März nach 24 Jahren “vorzeitig” auf Bewährung aus der Haft entlassen. Wie erwartet treten nun professionelle Betroffenheitsrethoriker auf den Plan und schreien Zeter und Mordio, ganz so, als steige gleich Alfred Dregger aus der Gruft, weil es auch heute noch gelte, den Rechtsstaat gegen diese ideologisch verblendeten linksradikalen Verbrecher zu verteidigen. Dabei geht der wahre Terror heute von ganz anderer Seite aus.
Auch wenn Christian Klar seinerzeit vergeblich für sich in Anspruch nahm, als Kriegsgefangener nach der Genfer Konvention behandelt zu werden, differenziert unser Strafrecht nicht nach politisch oder sonstwie motivierten Mördern. Mord bleibt Mord. Es gibt keine Mörder 1. und 2. Klasse. Und deshalb wurden die Terroristen auch nach dem selben Recht verurteilt, wie jeder andere gewöhnliche Straftäter auch. Es gab damals kein RAF-Sonderrecht; heute darf nichts anderes gelten.
Deshalb hat das OLG Stuttgart an den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung der Frau Mohnhaupt die gleichen Maßstäbe anlegen müssen, wie sie die Rechtsordnung für Anträge von Lieschen Müller oder Fritz Meier vorsieht. Sonderrecht(e) für Terroristen sind mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar.
Nach 24 Jahren Haft ist der Senat deshalb davon ausgegangen, daß von Frau Mohnhaupt keine weitere Gefährung mehr ausgeht und einer vorzeitige Entlassung auf Bewährung nichts entgegensteht. Auch keine fehlende Reue. Denn Reue ist keine Voraussetzung für eine vorzeitige Haftentlassung. Fehlende Reue wurde vielmehr, worauf an anderer Stelle bereits hingewiesen wurde, schon bei der Strafzumessung im Urteil berücksichtigt - eine erneute Berücksichtigung im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung war daher nicht geboten und unzulässig.
Das alles weiß auch Herr Beckstein. Aber mit populären Stammtischparolen lassen sich natürlich auch heute noch Wahlen gewinnen. Frau Mohnhaupt profitiert hingegen von der Unabhängigkeit der Justiz, einer wichtigen Stütze unseres rechtsstaatlichen Systems, welches von ihr so brutal bekämpft wurde. Sie wird das auch wissen.

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