Kein Schutz vor heimlichem Kontenabruf

Startet das Finanzamt heimlich einen Kontenabruf, können sich Bürger im Nachhinein dagegen nicht mit einer Klage bei Gericht wehren. Die Kontrollmöglichkeiten des Fiskus’ nehmen damit zu.

Nach dem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf ist dies unzulässig, weil die Suche zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt und damit erledigt ist. (…)

Quelle: Börse Online vom 6.8.2007

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 6. August 2007 auf http://log.handakte.de/.

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