Kein Schutz vor heimlichem Kontenabruf
Erbrechtblog | 12. August 2007 — Startet das Finanzamt heimlich einen Kontenabruf, können sich Bürger im Nachhinein dagegen nicht mit einer Klage bei Gericht we…
Startet das Finanzamt heimlich einen Kontenabruf, können sich Bürger im Nachhinein dagegen nicht mit einer Klage bei Gericht wehren. Die Kontrollmöglichkeiten des Fiskus’ nehmen damit zu.
Nach dem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf ist dies unzulässig, weil die Suche zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt und damit erledigt ist. (…)
Quelle: Börse Online vom 6.8.2007
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