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Kein Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen in Internetforen

am 02.06.2008 von http://herrschendemeinung.de/

Die Herabwürdigung des Produktes eines Unternehmens und dessen Service als
zweitklassig, ist eine zwar polemische im Lichte des Grundrechts auf
Meinungsfreiheit jedoch nicht rechtswidrige Äußerung. Dies hat das
Landgericht Münster festgestellt.
Die Klägerin ist Herstellerin von Wasserbetten. Sie vertreibt europaweit
Wasserbetten über den Fachhandel. Die beklagte Partei betreibt unter der
Internetadresse www.wasserbetten-news.de eine Informationsplattform für
Wasserbetten, darunter auch ein moderiertes Internetforum. Im Jahr 2007
verfasste ein Nutzer in diesem Forum einen Beitrag, der sich kritisch mit
einem Produkt des Herstellers auseinandersetzt. An der sich daran
anschließenden Diskussion nahmen auch die Moderatoren des Forums durch
mehrere Beiträge teil.
Der Wasserbettenhersteller ist der Ansicht, die in der Folge der
Diskussionsbeiträge getroffenen Aussagen stellten einen Eingriff in sein
Recht an dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und eine
unlautere Wettbewerbshandlung dar.
Dem Landgericht Münster zufolge stellen die getroffenen Aussagen keinen
Tatsachen sondern Meinungskundgaben dar. Voraussetzung für eine zutreffende
Einordnung einer Äußerung sei die Ermittlung des Aussageinhalts. Dabei
dürfe nicht isoliert auf einzelne aus dem Kontext gerissene Passagen der
verschiedenen Beiträge abgestellt werden; vielmehr seien die Artikel der
Nutzer und Moderatoren insgesamt und im Zusammenhang zu deuten.
Entscheidend sei weder die subjektive Absicht der Verfasser, noch das
subjektive Verständnis des von der Äußerung betroffenen Unternehmensn,
sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen
Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden
Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges und interessiertes
Publikum zumisst.
Es liege weder eine unlautere Wettbewerbshandlung, noch ein rechtswidriger
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Die
beanstandeten Äußerungen fallen nach Auffassung der Richter in den
Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Auch können - so das Landgericht -
herabsetzende Meinungsäußerungen zuässig sein. Der Gewerbebetrieb müsse
sich einer Kritik seiner Leistung stellen. Die Bedeutung der
Meinungsfreiheit …

LG Münster: Zulässige Meinungsäußerung in Internet-Forum

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Münster (Urt. v. 17.01.2008 - Az.: 8 O 407/07) hat entschieden, dass es sich bei bestimmten Äußerungen in einem Internet-Forum um zulässige Meinungsäußerungen handelt.Die Beklagte betreibt eine Informationsplattform für Wasserbetten, da…

OLG Koblenz: Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines Internet-Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis rechtswidriger Inhalte, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.0…

Auch scharfe Kritik im Internet möglich

Archivalia (Archivrecht) / http://miur.de/dok/1344.html OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers. Leitsätze: BGB §§ 823…

LG Münster zur freien Meinungsäußerung in Foren

Handakte WebLAWg / Das LG Münster stärkt mit seinem Urteil vom 17.01.2008 die freie Meinungsäußerung in Internetforen. Ausgangspunkt ist die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerungen/Werturteilen. Die streitgegenständlichen Äußerungen von…

Luegen haben...

Feder-und-Paragraph.de / ...kurze Beine", war der Kommentar eines Homepage-Betreibers, die er unter eine 1-zu-1 übernommene Pressemitteilung auf seiner Homepage gesetzt hatte. Damit hatte er seine Meinung zu dieser Pressemitteilung mehr als deutlich gemacht. Aber war e…

Lügen haben...

Feder-und-Paragraph.de / ...kurze Beine", war der Kommentar eines Homepage-Betreibers, die er unter eine 1-zu-1 übernommene Pressemitteilung auf seiner Homepage gesetzt hatte. Damit hatte er seine Meinung zu dieser Pressemitteilung mehr als deutlich gemacht. Aber…

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