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Kein Schutz für den Bürgen bei inkorrekten Angaben über den Verdienst

am 12.03.2007 von Recht und Alltag

Ohne Sicherheiten kann sich heutzutage kaum einer mehr Geld bei einer Bank borgen. Da trifft es sich gut, wenn ein Bekannter oder Verwandter für ihn bürgt. Doch leichtfertig sollte man eine solche Garantie nicht übernehmen - sie birgt nämlich erhebliche Risiken. Denn führt der Angehörige den aufgenommenen Kredit nicht zurück, haftet der Bürge hierfür mit seinem Vermögen. Sich hinterher auf Sittenwidrigkeit der Bürgschaft zu berufen, kann schiefgehen. Jedenfalls dann, wenn der Sicherungsgeber das Kreditinstitut über sein Einkommen falsch informiert hatte.
Das entschied das Landgericht Coburg mit seinem Urteil vom 3.08.2006 (Az.: 23 O 949/05; rechtskräftig). Es verurteilte eine Bürgin, rund 15.000 € an ein Geldinstitut zu zahlen. Gleichzeitig wies das Gericht die Widerklage der Frau auf Feststellung der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft ab. Die Kreditanstalt habe die finanzielle Situation der Garantiestellerin nicht in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt, so die Richter.
Um geschäftlich expandieren zu können, benötigte der Lebensgefährte der späteren Beklagten frisches Geld. Er nahm bei der Klägerin, einer Privatbank, einen Kredit in Höhe von 100.000 DM auf. Hierfür verbürgte sich seine Freundin selbstschuldnerisch. Gegenüber dem Geldhaus gab sie an, als Verkäuferin über ein regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen von ca. 2.000 DM zu verfügen. Und außerdem über Nebeneinkünfte von monatlich 400 DM - als Entlohnung für die Mitarbeit im Geschäft ihres Lebenspartners. Nachdem der Gefährte in der Folge die monatlichen Tilgungsraten nicht einhielt, kündigte das Kreditinstitut das Darlehen. Von der Beklagten verlangte es die Rückzahlung eines Teilbetrages von 15.000 €. Diese wehrte sich dagegen, habe die Bürgschaft sie doch krass überfordert und …

Zur Sittenwidrigkeit einer von einem Angehörigen gestellten Bürgschaft

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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