Kein Schmerzensgeld für angeblichen Missbrauch im Beichtstuhl

dpa meldet am 06.07.2010: Eine angeblich als Kind in einem Beichtstuhl in Würzburg sexuell missbrauchte Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Das hat die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg am Dienstag entschieden. Die Ansprüche seien verjährt, erklärte der Anwalt des Bistums Würzburg, das die heute 49-Jährige auf 250.000 Euro verklagt hatte. Die Frau behauptet, ein katholischer Priester habe sich vor rund 40 Jahren zweimal wöchentlich in dem Beichtstuhl an ihr vergangen. Der angebliche Kinderschänder konnte aber nie gefunden werden. Auch für die Existenz des Beichtstuhls fehlen Beweise. Das Bistum hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Entscheidung vom 06.07.2010, 61 O 1534/06. Volltext würde mich mal interessieren. Mal sehen, ob man da…

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Themen: Entscheidung , Schmerzensgeld , Schadensersatz , Dpa , Verjährung , Missbrauch
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 10. Juli 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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