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Kein regionaler Markenschutz für bundesweit angebotene Dienstleistung über das Internet

am 03.07.2007 von Markenrecht-Blog.de

Das OLG Köln hat in einem Beschwerdeverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Az.: 6 W 64/07) am 07.05.2007 beschlossen, dass beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen im Internet ein regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG) nicht möglich ist – sofern das Angebot nicht ausdrücklich oder erkennbar regional beschränkt ist.
Ein Zeichen kann als Marke Verkehrsgeltung erlangen, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet.
Allerdings, so das LG Köln, muss die Verkehrsgeltung – anders als die gem. § 8 Abs.3 MarkenG zur Überwindung von Eintragungshindernissen führende Verkehrsdurchsetzung – nicht immer im gesamten Bundesgebiet erreicht sein. Für einen entsprechend regional begrenzten Schutz könne es genügen, wenn die hinreichende Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet erreicht worden ist.
Hierzu sei jedoch Voraussetzung, dass der Gewerbetreibende seine gekennzeichneten Waren ausschließlich in einem bestimmten räumlich begrenzten Bezirk absetzt (z.B. einem Restaurant).
Werden wie im vorliegenden Fall gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten, kommt ein regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung jedoch nicht in Betracht.
Entscheidungserheblich sei deshalb die Frage, ob der Anbieter auch Aufträge von auswärtigen Kunden annimmt, …

OLG Köln: 4DSL - Werden gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten, kommt einer regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung nicht in Betracht.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Allerdings mu…

OLG Köln: Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz einer für den Vertrieb von Internet-Dienstleistungen (hier: Internet-Zugänge) verwendeten - nicht als Marke eingetragenen - Bezeichnung.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Diese Verkehr…

“4DSL”

Handakte WebLAWg / Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Allerdings muss die…

OLG Köln: 4DSL

MarkenBlog / OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2007 - Az. 6 W 64/07 “4DSL” - Werden gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten, kommt ein regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur…

Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz, hier: Internet-Dienstleistungen

Handakte WebLAWg / Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Diese Verkehrsgeltun…

Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz, hier: Internet-Dienstleistungen

Handakte WebLAWg / Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Diese Verkehrsgeltun…

BGH: Milchschnitte

MarkenBlog / I ZB 22/04 betreffend die Marke Nr. 397 23 188 Milchschnitte MarkenG § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 a) Durch die Art der Ware selbst bedingt i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind diejenigen Merkmale, die die G…

LG München I: klingeltöne.de - Eine Marke deren einzig prägender Bestandteil für die von diesem erfassten Waren/Dienstleistungen freihaltebedürftig ist, kann keinen Kennzeichenschutz für diese Waren/Dienstleistungen beanspruchen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Marke, deren einzig prägender Bestandteil ein Wort ist, dass im allgemeinen Sprachgebrauch und den ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen üblich geworden ist (hier: Klingeltöne), ist für eben…

Der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Nach diesem Prinzip funktioniert auch der Markenschutz. Möchte man also eine Marke schützen lassen, sollte man nicht zu lange zögern, denn möglicher schnappt einem ein anderer den Namen weg – nur…

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