Kein Prozess in den USA!

CK - Washington.   Wenn schon ein Prozess, dann um den Prozess im US-Gericht zu blockieren. Der fuchsteufelswilde Handelsvertreter beispielsweise droht dem deutschen Hersteller, ihn vor die Jury zu zerren, ihm mit Strafschadensersatzforderungen den roten Heller zu nehmen, ihn und seine Mitarbeiter im Kreuzverhör auf die Matte zu zwingen, und die Welt über seine Straftaten in der Misshandlung seines amerikanischen Partners zu informieren. Wutschäumend setzt er eins aufs andere. Bis wir einen Ansatz für eine negative Feststellungsklage in Deutschland finden. Die verfasst der deutsche Hausanwalt des Herstellers. Wir liefern die Strategie. Worin bestehen die Vorwürfe deliktischer Ansprüche amerikanischen Rechts, worin die behaupteten Straftaten? Wie passen die behaupteten amerikanischen Tatbestände zu den deutschen Zuständigkeitsmerkmalen? Mit anderen Worten: Wie kann man die Wutausbrüche so verwerten, dass die in Deutschland erhobene Klage auch wirksam die später eingereichte Klage des Wahnsinnigen in den USA unzulässig werden lässt? Klagen: grundsätzlich besser nicht. Wenn es unvermeidbar ist, dann besser in Deutschland. Die Rechtssicherheit ist höher. Die Vorhersehbarkeit der Kosten, des Beweisverfahrens, der Belastung der Parteien lässt den deutschen Prozess deutlich vorteilhafter wirken. Wer kann schon erahnen, wie eine Jury eine theatrali…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Risiko , Negative Feststellungsklage , /usa-recht-2011/onus

Erschienen 19. Oktober 2011 auf http://anwalt.us.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Klagen im In- und Ausland: Nur Gewinner

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 2. September 2010 — CK - Washington.   Im Streit zwischen Hersteller und US-Vertriebsfirma erhoben die Parteien Klagen im In- und Ausland. Die Ergebni…

Das Verfahren im amerikanischen Prozess

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 2. August 2010 — CK - Washington.   Im PDF- und Webformat erläutert Fluglektuere.com auf 14 Seiten den amerikanischen Zivilprozess. In deutschen Be…

BGH: Macht's wie die Amis

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 23. August 2010 — CK - Washington.   Die Amerikaner usurpieren die Gerichtsbarkeit. Kein Quartal verstreicht ohne Kommentare dieser Art von deutsche…

Die BRD in den USA verklagen - nein danke!

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 14. Juli 2011 — CK - Washington.   Mein Nachbar spinnt. Oder: Deutsche Gerichte versagen mir mein Recht. Regelmäßig treffen hier solche Mandatsanf…

Einige Gigabyte, Blatt um Blatt

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 19. Januar 2012 — Discovery im US-Prozess CK - Washington.   Deutsche Beklagte können sich kaum vorstellen, welche Bürden im Ausforschungsbeweisverf…

Die Jury im deutschen Prozess

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 23. Dezember 2007 — CK - Washington.   Wie würde die Jury den Hamburger Blog-Abmahnfall entscheiden? Würde sie es als reasonable ansehen, dass der Blo…

Prozess torpedieren und zurück in die USA

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 25. Juni 2009 — CK - Washington.   Der Forum non conveniens-Grundsatz erlaubt die bedingte Abweisung einer Klage im US-Gericht zur weiteren Rechts…

Deutschland siegt

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 15. April 2011 — CK - Washington.   Deutschland siegt - und es war nicht einmal so schwer. Aussichtslose Klagen gehen auf den Wecker, nicht nur den…

Rentner-Theater Moabit diese Woche

Jurabilis | 4. April 2005 — Dienstag: Fortsetzung des Prozesses gegen Kirchenstörer Andreas Roy (8.30 Uhr, Saal D 107). Prozess um einen Schmuggel von 50…

Gericht verbietet Prozessberichte

LawBlog | 8. Dezember 2006 — Ein Gericht verbietet einer Zeitung, über einen Prozess zu berichten, der vor eben jenem Gericht geführt wird. Begründung: Es b…

Fluglektüre US-Prozess auf Deutsch

Fluglektuere USA-Recht von Attorney u. Rechtsanwalt Kochinke in Washington DC USA: />


Clemens Kochinke, Berliner, Corcoran & Rowe LLP, Rechtsanwalt in Washington, USA: Law USA - US-Recht

Deutschsprachiger Rechtsanwalt USA, amerikanisches Recht in Washington, DC, USA, Law Firm, Attorneys und Rechtsanwälte