Kein presserechtlicher Anspruch auf Fotoaufnahmen in der Oper

Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 K 947/10) hat entschieden, dass die Kölner Oper nicht verpflichtet war, einem von der Axel Springer AG beauftragten Fotojournalisten Aufnahmen zu gestatten, die er während der Premiere der Oper “Samson und Dalila” für die BILD-Zeitung machen sollte.

Hintergrund des Streits war die Premiere “Samson und Dalila” in der Inszenierung von Tilman Krabe am 9. März 2009. Diese Aufführung stand die wegen ihrer umstrittenen Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Fokus der Öffentlichkeit.

Die Axel Springer AG beauftragte daher einen Fotojournalisten, während der Premierenaufführung bzw. einer Foto- Probe Fotoaufnahmen zu machen. Die Oper ließ diese Aufnahmen jedoch nicht zu.

Nachdem gerichtliche Eilanträge der Axel Springer AG und des Fotojournalisten sowohl vor dem Verwaltungsgericht Köln als auch dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben waren, wollten die Kläger in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren geklärt wissen, dass das damalige Verbot von Fotoaufnahmen rechtswidrig war.

Das Gericht folgte der Axel-Springer AG als Klägern jetzt auch im Hauptsacheverfahren nich…

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Themen: Pressefreiheit , Urteil , Verbot , Axel Springer AG , Fotografie
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 6. Mai 2011 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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