Kein neues Brustimplantat auf Staatskosten

Eine Versicherte hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für neue Brustimplantate gegenüber ihrer Krankenkasse. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz (Az: S 11 KR 467/05) hervor.

In dem Fall hatte sich eine Frau ein 30 Jahre altes Brustimplantat wegen aufgetretener Beschwerden entfernen lassen. Weil dies auch die Ärzte für erforderlich hielten, erklärte sich die Krankenkasse mit der Kostenübernahme einverstanden - nicht dagegen für das Einsetzen eines neuen Implantats für mehr als 2.000 Euro. Dem pflichteten die Koblenzer Richter bei:

Die geringe Größe der weiblichen Brust stelle …

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Themen: Krankenkasse , Koblenz , Gre , Handelsblatt , 30 Jahre , Brustimplantate

Erschienen 16. Juni 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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