Kein Nachvergütungsanspruch für Elvis Presley!

Eigener Leitsatz:

Wir berichteten bereits vor wenigen Wochen, dass Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. von Antenne Bayern zu dem Thema der Nachvergütung für die Erben von Elvis Presely interviewt wurde. Sie klagten vor dem LG München, denn in Anbetracht der im Jahre 1990 verlängerten Schutzfrist für Tonaufnahmen von 25 auf 50 Jahre, sei die damalige Entlohnung Presleys zu niedrig angesetzt. Außerdem bestünde aus heutiger Sicht ein auffälliges Missverhältnis zwischen den Verwertungserlösen und der damaligen Beteiligung für den Künstler und demnach ein Nachvergütungsanspruch. Dieser Auffassung erteilten die Münchner Richter jedoch eine Absage, da in dem damaligen Verwertungsvertrag eine solche Nachvergütung explizit ausgeschlossen wurde.

Landgericht München I

Pressemitteilung Nr. 12/11 zum Urteil vom 23.11.2011

Az.: 21 O 25511/10

Während sich viele Menschen nicht einmal zu Lebzeiten „die Butter auf’s Brot verdienen“, verdient ein Michael Jackson selbst nach seinem Tod noch Millionen. „Wie ungerecht ist das denn?“ könnte man jetzt empört fragen. Man kann aber auch einfach fragen: Und Elvis? Elvis nicht. Das ist – auf einen kurzen Nenner gebracht – die Antwort der 21. Zivilkammer des Landgerichts München I auf die Frage, ob nicht auch für die posthume Verwertung der Elvis-Aufnahmen in Deutschland noch Geld fließen müsste.

Eine Gesellschaft, in die nach Presleys Tod die Rechte an seinen Tonaufnahmen eingebracht wurden, hatte seine frühere Plattenfirma verklagt. Diese verdient zwar mit den vor 1973 entstandenen Aufnahmen, die immer noch gerne auf CD gepresst und im Rundfunk gespielt werden, nach wie vor gutes Geld. Die Klägerin sieht davon aber nichts. Warum das so ist? Die Plattenfirma hatte mit Elvis Presley im Jahre 1973 – also noch zu dessen Lebzeiten – einen Vertrag geschlossen, mit dem der Künstler mit mehreren Millionen Dollar „ein für allemal“ abgefunden wurde. Folge aus Sicht der Plattenfirma: Alle Einnahmen aus der Verwertung seiner Rechte gehen seither auf ihr Konto.

Neben der Frage der Wirksamkeit dieses Vertrages sah die Klägerin vor allem zwei Ansatzpunkte, um doch noch eine Beteiligung an den in Deutschland erzielten Verwertungserlösen zu erhalten:

1. In Deutschland waren im Jahr 1990 die Schutzfristen für Tonaufnahmen – also auch für solche von Elvis Presley – von 25 auf 50 Jahre verlängert worden. Folge: Mit den Rechten an den Tonaufnahmen lässt sich doppelt so lange Geld verdienen. Das, so die Klägerin, habe man 1973 nicht geahnt und deshalb den Abfindungsbetrag – aus heutiger Sicht – viel zu niedrig angesetzt. Das Gesetz selbst sehe aufgrund der Schutzfristverlängerung sogar explizit einen Anspruch auf Nachvergütung vor.

2. Außerdem gibt es ja, so die Klägerin, seit dem Jahr 2002 hierzulande die gesetzliche Verpflichtung des Rechteverwerters, als…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Urteile , Rundfunk , Michael Jackson , Erben , Brot , Elvis Presley , Musikrecht , Prominentes
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 7. Dezember 2011 auf http://www.kanzlei.biz/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

(Urheberrecht) LG München: I Want Money, Honey – Kein Geld für Elvis! (21 O 25511/10)

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 24. November 2011 — Eine hübsche Pressemitteilung des Landgerichts München zu den Leistungsschutzrechten an Aufnahmen von Elvis: I want Money, Ho…

Posthume Verwertung von Tonaufnahmen des “King”

Rechtslupe | 14. Dezember 2011 — Für die posthume Verwertung der Elvis-Aufnahmen in Deutschland erhält eine Gesellschaft, in die nach Elvis Presley’s Tod die Re…

LG München I: Plattenfirma schuldet auf Grund einer vertraglichen Abfindungsvereinbarung keine Nachvergütung aus der Verwertung vo…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 15. Dezember 2011 — LG München I, Urteil vom 23.11.2011, Az. 21 O 25511/10 § 32 UrhG Das LG München I hat laut Pressemitteilung 12/11 vom 23.11…

Elvis Presleys Nachfahren streiten um mehr Geld - Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. im Interview bei Antenne Bayern

kanzlei.biz | 7. September 2011 — Elvis Presley soll zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet worden sein. Dies behaupten zumindest die Nachfahren, die nun …

Elvis

MarkenBlog | 8. Januar 2010Elvis Presley aka “The King of Rock ‘n’ Roll” hätte, wäre er nicht bereits 1977 verstorben, am heutigen 08. Januar seinen 75. G…

Das Landgericht München und ein teurer “Jailhouse Rock”

Anja Neubauer | 30. August 2011 — Das Handelsblatt berichtet heute von einem Fall, der von Prozeßbeteiligten mitgeteilt worden sei: Elvis, der King, hatte ei…

Die Beatles als Freeware

LawBlog | 4. Juli 2006 — Spiegel online: Das Jahr 2013 könnte für die Musikindustrie ein schweres werden. Denn dann läuft unter anderem das Copyrigh…

Tot aber reich: Forbes´ Rangliste der verblichenen Spitzenverdiener

strafblog | 15. Mai 2006 — Das US-Magazin Forbes hat laut bild-online eine Rangliste der toten Spitzenverdiener veröffentlicht. Freuen können sich zumindest …

Ali verkauft Namen und Marken

MarkenBlog | 20. April 2006 — Muhammad Ali hat seinen Namen und seine Marken verkauft. Nach Berichten von Scotsman.com gehen die Rechte an das Unternehmen …

Europaparlament: Urheberrechtliche Schutzdauer für Aufzeichnungen von Tonträgern und Darbietungen soll auf 70 Jahre verlängert wer…

Dr. Bücker Newsfeed | 13. Mai 2009 — Im Wege einer neuen Richtlinie möchte das Europäische Parlament die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Tonträgern und Darbietungen…