Kein „Maulkorb bei rima AG" - Finale

Wie bereits berichtet, versuchte die rima AG vor dem LG Hamburg vergeblich, einen Kommentator eines Blogbeitrags zum Schweigen zu bringen: Das LG Hamburg wies die Klage ab.

Die hiergegen von der rima AG eingelegte Berufung hielt das Hanseatische OLG für wenig aussichtsreich und fand im Beschluss 7 U 24/11 vom 25.o7.2011 klare Worte:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Januar 2011, Az. 325 O 175/10, durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. ... Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht in der Verbreitung der gerügten Äußerung, sie habe dem Beklagten die fondsgebundene Lebensversicherung eines bestimmten Anbieters vermittelt, keinen Eingriff von solchem Gewicht; in Rechte der Klägerin gesehen, dass dieser daraus Abwehransprüche - aus welchem Rechtsgrund auch immer - gegen den Beklagten erwachsen könnten.

... Hervorzuheben ist insoweit insbesondere, dass die Klägerin selbst Versicherungen des betreffenden Anbieters bis wenige Monate vor der Einstellung der Äußerung in das Internet durch den Beklagten tatsächlich vermittelt hat, dass sie Ansprüche aus der Vermittlung dieser Versicherungen auch jetzt noch aktiv verfolgt, dass sie auch jetzt noch über eine Lizenz zur Vermittlung solcher Versicherungen verfügt, dass die Versicherung, um die es geht, dem Beklagten von einem Tochterunternehmen der Klägerin vermittelt worden ist, dass dieses Tochterunternehmen die Marke, die die Klägerin in ihrer eigenen Firma führt und deren "Weiterentwicklung" sie sich zur Aufgabe gemacht hat, ebenfalls in seiner Firma führt, dass das Tochterunternehmen personell eng mit der Klägerin verflochten ist und dass die Vermittlung der Versicherung an den Beklagten in den Geschäftsräumen d…

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Themen: LG Hamburg , Finale
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 22. August 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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