Lehrbuchtitel 'Internetrecht' besitzt keine Kennzeichnungskraft
Die herrschende Meinung | 13. Oktober 2008 — Dem Lehrbuchtitel "Internetrecht" kommt aufgrund seines beschreibenden Sinngehalts keine Unterscheidungskraft zu und es liegt k…
Das wäre auch noch schöner gewesen, Markenrechte für den Werktitel “Internetrecht” geltend machen zu können. Die 52. Zivilkammer des Landgericht (LG) Berlin (Az.: 52 O 416/07, Urteil vom 14.02.08) hat dieses Ansinnen nun zurückgewiesen.
Die Klägerin, ein Print-Online-Verlag für juristische Informationen und Publikationen gibt seit 1999 ein Fachbuch mit dem Titel “Internetrecht” heraus. Die Beklagte vertreibt in der Reihe “juris PraxisKommentar” ebenfalls ein Fachbuch mit dem Titel “Internetrecht”. (…)
Quelle: e-recht24 vom 11.09.2008
Erschienen 11. September 2008 auf http://log.handakte.de/.
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