Kein Markenschutz für Bodum-Kaffeekocher

TCD - Washington.   Nach Klappstühlen und Gebrauchs­gegenständen in Form von Möbel­stücken - vgl. Baldauf, $11 Mio. teure Möbel: Urheber­recht - haben nun auch Kaffee­bereiter ihren Weg zu einem US-Bundes­berufungs­gericht gefunden. Die Klägerin verkauft weltweit French Press-Kaffeekocher unter dem Namen Chambord. Mit ihrer Klage begehrte sie die Feststellung, dass der Verkauf von Kaffeebereitern, die dem Chambord-Design ähnlich sehen, eine Marken­rechts­verletzung darstellt. Das Bundesberufungs­gericht für den siebten US-Bezirk hat am 2. September 2010 in Sachen Bodum USA, Inc. v. La Cafetiêre, Inc., Az. 09-1892, mit folgender Begründung gegen die Klägerin entschieden: Die Klägerin hätte mit der Beklagten besser keine Verein­barung über den Verkauf von Kaffeebereitern treffen dürfen. Denn diese erlaubt es der Beklagten, das La Cafetiêre-Design, welches dem Chambord-Design zum Verwechseln ähnlich sieht, mit Ausnahme von F…

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Themen: Vertrag , /recht-usa-2010/section

Erschienen 8. September 2010 auf http://anwalt.us.

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