Kein Konto für Olaf Tank

Die Sparkasse Osnabrück muss Olaf Tank kein Konto einrichten. Der mit dem Einzug von Forderungen im Zusammenhang mit sogenannten Abofallen bekannt gewordene Osnabrücker hatte zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtstreit gegen die Sparkasse gewonnen, die ihm aufgrund seines Geschäftsgebahrens die Bankverbindung gekündigt hatte.

Zu Recht, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden hat. Nach einem Bericht der Osnabrücker Zeitung hat das OVG einen Anspruch auf Einrichtung eines Kontos aus dem SparkassenG verneint. Auch die Grundrech…

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Themen: Gerichte , Verwaltungsgericht , Konto , Forderungen , Tank , Olaf Tank , Abofalle , Sparkassengesetz

Erschienen 19. Juni 2010 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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Kein Konto für Abofallen-Anwalt | law blog

Die Osnabrücker Sparkasse muss dem dem Abofallen-Anwalt Olaf Tank kein Konto einrichten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, berichtet