Kein In-Verkehr-Bringen von Geräten zum Testen
elektrog blog | 23. Januar 2009 — Vor dem Anbieten oder In-Verkehr-Bringen von Elektrogeräten muss eine Registrierung nach dem ElektroG vorliegen. Dies kann ge…
Vor dem Anbieten oder In-Verkehr-Bringen von Elektrogeräten muss eine Registrierung nach dem ElektroG vorliegen. Dies kann gerade für Unternehmen, die neu entwickelte Geräte mit erheblichen finanziellem Aufwand auf den Markt bringen wollen, ein Risiko darstellen. Daher könnte man darüber nachdenken, zunächst ohne eine Registrierung tätig zu werden und die Marktgängigkeit des neuen Produkts zu testen. Diesem Gedanken hat die Bundesregierung ausdrücklich widersprochen.
Auch Geräte, die zunächst nur auf ihre Marktgängigkeit hin getestet und deshalb in Verkehr gebracht werden, unterliegen nach der Aussage der Bundesregierung in der…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Januar 2009 auf http://www.elektrog-blog.de.
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