Kein Hosenanzug für Heide Simonis…
mepHisto-bLAWg | 24. Juni 2008 — Heide Simonis erweckt üblicherweise nicht den Eindruck, als ließe sie ungern die Öffentlichkeit an ihrer Person teilhaben. Für …
Heide Simonis erweckt üblicherweise nicht den Eindruck, als ließe sie ungern die Öffentlichkeit an ihrer Person teilhaben. Für die Leser der Kieler Nachrichten ließ sie sogar in der Vergangenheit schon mal bereitwillig das Innere ihres privaten Domizils ablichten.
Am Tag ihrer gescheiterten Wiederwahl zur Ministerpräsidentin war ihr allerdings nicht danach, fotografiert zu werden. Sie wollte einfach nur nach all dem Streß unbehelligt ein bißchen in Kiels größter überdachter Einkaufsmeile einkaufen. Unter anderem wohl einen Hosenanzug.
Dazu kam es dann aber nicht mehr, weil sich die Fotografen überraschenderweise dafür interessierten, was die gescheiterte Kandidatin nach dem Verlassen des Kieler Landtags vorhatte und ihren Einkauf mit Kameras begleiteten. Was die nicht witzig fand.
Das Blitzlichtleuchten über Heide sorgte schließlich dafür, daß sie am Ende des Tages mit leeren Händen dastand. Kein Amt, kein Anzug.
Daraufhin hat sie BILD verklagt. Und nun auch dieses Verfahren nach 3 Instanzen endgültig verloren.
sueddeutsche.de berichtet über das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs:
“Die ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis hat ihren juristischen Kampf gegen Paparazzi-Fotos verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die Presse nicht verpflichtet ist, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstanden. Auch die Klage auf Herausgabe der unveröffentlichten Paparazzi-Fotos blieb endgültig erfolglos. […]. Die Ex-Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, weil das Blatt unter der Überschrift “Danach ging Heide erst mal schoppen“ Fotos gedruckt hatte, die Simonis Stunden nach ihrer Abwahl am 27. April 2005 beim Einkaufen zeigen. Tags…
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