Kein Haushaltsführungsschaden bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft

OLG Nürnberg, Urteil vom 10.06.2005, AZ: 5 U 195/05 Im vorliegenden Fall war die Klägerin bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Die Haftung des Beklagten stand unstrittig fest. Im Berufungsverfahren machte die Klägerin nur noch Ansprüche wegen unmöglich gewordener Haushaltführungstätigkeit für ihren nicht ehelichen Lebensgefährten geltend. Diese Position war erstinstanzliche abgewiesen worden. ...

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Erschienen 3. Februar 2007 auf http://www.heinicke.com.

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