Kein Hausfriedensbruch im Park – auch nicht im Schanzenviertel

Hausfriedensbruch / Freispruch / Strafrecht / Ingewahrsamnahme

Das Amtsgericht hat eine Frau vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs nach §123 StGB freigesprochen. Ihr wurde vorgeworfen, widerrechtlich die Grünfläche des Mövenpick-Hotels im Schanzenpark betreten zu haben. Dem Urteil gin ein langer Streit voraus.

Die Angeklagte wohnt ihm Schanzenviertel und hatte sich gegen das Luxus-Hotel in der Schanze ausgesprochen. Als es dennoch in die Schanze kam, betrat die Frau weiterhin die Grünfläche vor dem Hotel.

Dies endete mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, mit Ingewahrsamnahme und sogar mit Verletzungen; 2007 erhielt sie schließlich ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schanzenpark. Bis Februar 2010 hatten sich über 50 Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch angesammelt. Nach einem Rechtszug durch die Instanzen entschied das OLG im Rahmen der Revision, dass die Frau freizusprechen sei.

Denn: Das Gelände sei frei zugänglich und von einem öffentlichen Rundweg umgeben und daher kein „befriedetes Gelände“ i.S. von § 123 StGB. Dafür fehle es an einer Begrenzung, wie zum Beispiel einem Zaun oder einer Mauer.

Nach dem Urteil wurden weitere Pflanzen vor dem Hotel gepflanzt, sodass eine geschlossene Hecke entstand. Damit sollte im Falle des weiteren Betretens eine Verurteilung erfolgen können. Doch diesem Vorgehen erteilte nunmehr bereits das Amtsgericht eine Absage: Auch die Hecke reiche nicht aus. Das Gelände sei weiterhin problemlos zu betreten. Zudem gebe es keine Verbots- oder Hinweisschilder. Daher wurde die Frau erneut vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. ( Quelle: taz online vom 13.09.2011 )

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Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 24. September 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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