Kein Grundrecht auf umfassenden Schutz
LawBlog | 11. Februar 2011 — Im Verfassungsblog ist heute ein hervorragender Artikel zu lesen. Er heißt “Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern”…
In einem lesenswerten Blogbeitrag schildert Max Steinbeis, wie Christoph Möllers der bayerischen Justizministerin Beate Merk – die bekanntlich juristisch nicht immer ganz auf der Höhe ist – erläutert, warum es kein Grundrecht auf Sicherheit gibt und der Staat deshalb nicht so tun darf, als könne er die Freiheitsrechte der Bürger und das Sicherheitsbedürfnis derselben Bürger wie kollidierende Grundrechte gegeneinander abwägen.
Die Ansicht von Frau Merk würde nämlich sehr schnell dazu führen, dass der fürsorgliche Staat, der selbstverständlich immer am Besten beurteilen kann, was für seine Bürger gut ist, den unvernünftigen Bürger mit schärferen, aber natürlich notwendigen Sicherheitsgesetzen nach Belieben “schützen” könnte. Das wäre, wie …
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Februar 2011 auf http://www.internet-law.de/.
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