Kein Gold für die Mitarbeiter
am 11.01.2006 von strafblog
Bin ich froh, dass wir auch im letzten Jahr davon abgesehen haben, unsere Mitarbeiter anlässlich unserer Weihnachtsfeier mit Gold zu beschenken. Wäre auch gar nicht gegangen, weil die Weihnachtsfeier krankheits- und verhinderungsbedingt ausgefallen ist und erst demnächst nachgeholt wird. Außerdem habe ich gerade gelesen, dass nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen während einer Weihnachtsfeier ausgegebene Goldmünzen sozialversicherungspflichtiges Entgelt darstellen (Az. L 8/14 KR 399/03). Hätten wir bestimmt übersehen, folgt aber nach Ansicht des Gerichts aus § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV!!! (Lese ich auch nicht jeden Tag). Eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG war nach Auffassung der Richter nicht möglich, weil die Goldmünzen im entschiedenen Fall nicht aus Anlass, sondern nur bei Gelegenheit der Weihnachtsfeier überreicht worden seien. Alles Klar?
Was für ein Glück, dass ich kein Sozialrechtler bin!
Autor: RA Pohlen
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