"Kein Gesetz zwingt Sie eine schriftliche Vollmacht vorzulegen."

Das war die Aussage eines Staatsanwalts, nachdem die zuständige Geschäftsstellendame meinte, mich darüber belehren zu müssen, dass ich doch bitte eine Vollmacht vorlegen müsse. Der Dialog verlief zunächst so. Sie: Ich rufe in de Strafsache Müller an, da hatten wir Ihnen ja die Akten übersandt. Ich: Die Akten müssten Sie bereits wieder haben. Sie: Ja, die sind da, aber Sie wurden aufgefordert eine schriftliche Vollmacht mitzuschicken. Ich: Ich hatte Ihnen doch meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung ausdrücklich anwaltlich versichert. Wo steht das...(werde unterbrochen) Sie: In dem Schreiben vom X.X.XX steht, dass Sie bei Rückgabe der Akten, eine schriftliche Vollmacht mitschicken sollen. Ich: (ich setzte noch ein Mal an) Ich meine, wo steht im Gesetz, dass ich eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss? Sie: äh.... ich hatte die Anweisung. Das kann Ihnen nur der zus…

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Themen: Austausch

Erschienen 7. Oktober 2009 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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