Kein Geld fürs Auslandsstudium
am 09.10.2005 von JURAAA!DE
Wer sein Studium im Ausland beginnen will, bekommt auch dann keine besondere Unterstützung vom Staat, wenn die Eltern Hartz-IV-Empfänger sind, urteilte das Sozialgericht Münster. Der Haken an der Sache: Auslands-Bafög kann nur beantragen, wer bereits mindestens ein Jahr an einer deutschen Uni studiert hat.
Via Spiegel Online
GELD FÜRS STUDIUM
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» Hartz-IV-Falle: Kein Geld fürs Auslandsstudium - UniSPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
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