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Kein Geld fürs Auslandsstudium

am 09.10.2005 von JURAAA!DE

Wer sein Studium im Ausland beginnen will, bekommt auch dann keine besondere Unterstützung vom Staat, wenn die Eltern Hartz-IV-Empfänger sind, urteilte das Sozialgericht Münster. Der Haken an der Sache: Auslands-Bafög kann nur beantragen, wer bereits mindestens ein Jahr an einer deutschen Uni studiert hat.
Via Spiegel Online

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Der Autor und sein Blog

Hendrik Aufmkolk

Hendrik, 20, bloggt über Leben und Lernen als Jurastudent an der Uni Münster.

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