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Kein Geld für verstrahlte Arbeiter

am 18.03.2005 von http://www.recht.us/amrecht

MG - Washington   Schädigungen der DNA-Struktur durch radioaktive Strahlung oder giftige Substanzen gelten nach der Entscheidung Rainer v. Union Carbide Corp., Az. 03-6032, vom 8. März 2005 des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks nicht als körperliche Schädigung.

Geklagt hatten vier Arbeiter einer Urananreicherungsfabrik in Kentucky, die ohne ihr Wissen starken Dosen radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren. Keiner der Arbeiter war bislang erkrankt. Die Kläger führten an, dass die aufgenommenen radioaktiven Substanzen bereits das Erbgut geschädigt hätten und in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Erkrankung an Krebs führen würden.

Das Berufungsgericht musste sich bei seiner Entscheidung auf das einzelstaatliche Einzelfallrecht von Kentucky und damit auf bereits ergangene Entscheidungen des dortigen obersten Gerichtshofs stützen und abwägen, wie dieser im konkreten Fall urteilen würde. Dabei konnte er sich auf ein bereits ergangenes Urteil beziehen, nach dem für eine Geltendmachung von Ansprüchen zumindest ansatzweise …

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