Kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Zufahren auf Polizisten
am 20.01.2006 von http://www.strafblog.de
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren gegen einen Angeklagten eingestellt, der in der Vorinstanz wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB verurteilt worden war, weil er, ohne dass ihm eine Verletzungsabsicht nachgewiesen werden konnte, mit seinem Pkw auf einen Polizeibeamten zugefahren war. Es habe lediglich ein Gefährdungsvorsatz vorgelegen. Dieser reiche für die Annahme des Tatbestandes nicht aus. Nach neuerer Rechtsprechung müsse neben der verkehrswidrigen Absicht auch der Vorsatz hinzu kommen, das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - einzusetzen.
Die gleichzeitig ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis hat der BGH dem gegenüber aufgrund des konkreten Einsatzes des Fahrzeuges für berechtigt gehalten (DAR 2006, 30).
Autor: RA Oliver Maier
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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