Kein Führerscheinentzug trotz übermäßigem Alkoholgenuss mit 3,0 Promille
am 26.07.2007 von JuracityBlog
Nicht immer führt übermäßiger Alkoholgenuss zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das OVG Rheinland - Pfalz (Az.: 10 A 10062/o7.OVG) hat entschieden, dass die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr haben oder eine Trunksucht vorliegen muss.
Der Kläger, ein Gastwirt, soll seine Schwiegertochter in seiner Wohnung grundlos ins Gesicht geschlagen haben. Die Polizei wurde gerufen und stellte einen Alkoholwert von 3,00 Promille fest. Nach einer MPU entzog die Verkehrsbehörde dem Mann die Fahrerlaubnis. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Klage des Gastwirtes ab.Das OVG hat diese Entscheidung kassiert. Sie sah keinen Bezug zum Straßenverkehr und konnte auch keine Trunksucht erkennen. Eine der beiden Voraussetzungen müsse jedoch erfüllt sein. Da die Tat …
OVG: Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis
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VG Gelsenkirchen: Fahrerlaubnis aus Tschechien hilft nicht weiter
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Führerscheinentzug wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad
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Führerscheinentzug ist auch bei einer Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss möglich
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