Kein Fahrverbot wegen Zeitablaufs

Dem Amtsgericht Oranienburg erschien die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtbar, weil seit der Tat (41 km/h außerorts zu schnell) bereits mehr als 14 Monate vergangen waren.

Grundsätzlich gibt es dafür ein einmonatiges Fahrverbot. Da die Grenze zum Fahrverbot aber nur ganz knapp (um 1 km/h) überschritten war, der Betroffene keine Vorbelastungen (mehr) hatte, er auch in der Zwischenzeit nicht mehr aufgefallen war und er die lange Verfahrens…

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Themen: Oranienburg

Erschienen 9. Januar 2006 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.

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