Strafrecht Führerscheinentzug 2 Jahe: Kein Fahrverbot nach 2½ Jahren
Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Die Anordnung eines Fahrverbots ist nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unzulässig, we…
Die Anordnung eines Fahrverbots ist nach einer aktuell ver??ffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unzul??ssig, wenn die zugrundeliegende Verkehrsstraftat bereits zweieinhalb Jahre zur??ckliegt. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Landgerichts M??nster, welches gegen einen Angeklagten wegen einer fahrl??ssigen Gef??hrdung des Stra??enverkehrs neben einer Geldstrafe in H??he von 2.100 Euro zus??tzlich ein dreimonatiges Fahrverbot verh??ngt hatte, hinsichtlich des Fahrverbots aufgehoben.
Nach Auffassung des OLG-Senats begegnet die Anordnung des Fahrverbots durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sie als Warnungs- und Besinnungsstrafe f??r den mittlerweile zweieinhalb Jahre zur??ckliegenden Pflichtversto?? nicht mehr geeignet ist. Das Fahrverbot ist als sogenannter Denkzettel f??r nachl??ssige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den T??ter vor einem R??ckfall zu warnen und ihm ein Gef??hl f??r den zeitweiligen Verlust des F??hrerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Stra??enverkehr zu vermitteln. Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot aber nur dann erf??llen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den T??ter auswirkt. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verh??ngung des Fahrverbotes dem Angeklagten anzulasten ist. Dies war in dem zu entscheidenden Fall jedoch nicht gegeben, da der Angeklagte das Verfahren nicht in unlauterer Weise verz??gert hatte.
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 07. Februar 2008 - 4 Ss 21/08
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