Kein Fahrverbot bei lange zurückliegendem Verkehrsverstoß

Ein Fahrverbot darf nicht mehr verhängt werden, wenn der Verkehrsverstoß zu lange zurückliegt. Das OLG Zweibrücken hielt das Fahrverbot wegen der inzwischen verstrichenen Zeit seit 2009 für nicht mehr rechtmäßig. Die Richter hoben mit Beschluss 1 Ss Bs 24/11 vom 25.o8.2011 das gegen einen Autofahrer verhängte Fahrverbot von einem Monat wieder auf.

Der Verurteilte hatte im November 2009 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 41 Stundenkilometer überschritten. Das Amtsgericht

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Themen: Amtsgericht , Speyer

Erschienen 7. Dezember 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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