Kein Extra Wiener Würtschen
Ein Supermarkt hatte zur Feier seiner Eröffnung ungefragt Suppendosen mit dem Konterfei der Starköchin Sarah Wiener beklebt.
Die klagte dagegen, Landgericht und Oberlandesgericht sprachen der Köchin jeweils 5.000 € fiktive Lizenzgbeühren zu.
Das war Frau Wiener zu wenig, sie wollte 100.000 € und ging vor das Bundsverfassungsreicht
(Erwartungsgemäß?) hat dieses die Beschwerde nicht angenommen :
Die Vorgehensweise der Gerichte, ohne Einholung eines Gutachtens die Schadenshöhe zu schätzen, war im vorliegenden Fall nach § 287
Abs. 1 Satz 2 ZPO vertretbar. Danach bleibt es bei Streitigkeiten über die Höhe eines Schadens dem Ermessen des Gerichts überlassen,
ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme anzuordnen ist oder ob unmittelbar eine Schätzung des Schadens vorgenommen werden
kann.
Die durch beide Gerichte vorgenommene Schätzung der Lizenzgebühr, die trotz unterschiedlicher Würdigung des Sachverhalts zum selben
Ergebnis führte, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nichtunzulässig. Die Gerichte haben ihren Entscheidungen ausreichende
Anknüpfungstatsachen, insbesondere die Bekannt…
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