Kein Ermittlungsverfahren gegen BND-Agenten im Irak?!
am 17.01.2006 von http://www.strafblog.de
Die FINANCIAL TIMES berichtet online um 13:53 Uhr, dass Generalbundesanwalt Kay Nehm wegen des Einsatzes von BND-Mitarbeitern im Irak voraussichtlich kein Ermittlungsverfahren einleiten werde. Nach einer vorläufigen Bewertung sind Gründe für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht erkennbar, wird seine Pressesprecherin zitiert. Bei der Anklagebehörde seien mehrere Anzeigen von Privatpersonen eingegangen, die den Verantwortlichen für den BND-Einsatz den Tatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges gem. § 80 StGB zur Last legten.
Dafür wird wohl mit den Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei wegen des umstrittenen BND-Einsatzes im Irak ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.
Mein Kommentar:
Als Verteidiger fände ich es durchaus gut, wenn die Staatsanwaltschaft auch bei anderen komplexen Fällen, die erst am Anfang der Untersuchung stehen, von vornherein darauf hinweisen würde, dass voraussichtlich keine Ermittlungen aufgenommen werden. Die Rechtswirklichkeit sieht nämlich im normalen Strafrechtsleben anders aus. Da wird nicht erst lange geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Strafanzeigen münden vielmehr ganz überwiegend in die umgehende Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ein, es sei denn, die Anzeige ist offenkundig unsinnig und entbehrt jeder Substanz. Ob man das bei dem BND-Einsatz im Irak von vornherein sagen kann, ohne über hinreichende Tatsachenkenntnisse zu verfügen, erscheint mir doch zweifelhaft.
Autor: RA Rainer Pohlen
FINANCIAL TIMES
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