Kein Erkenntnisgewinn wegen anwaltlicher Fehlleistung (vulgo: “Klatsche”)? Zur Auswahl von Bewerbern an kirchlichen Fachhochschulen
und Artikel 33 GG!
Viel interessanter, als es scheint: BAG, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 (PM). Der Fall klingt für Viele nach
Nischenprodukt, zeigt aber eine neue Facette des sog. Kirchenarbeitsrechts.
Bekanntlich (auch wir haben schon darüber berichtet) hat ein Bewerber im öffentlichen Dienst einen sog. Bewerbungsverfahrensanspruch.
Nach dem Prinzip der “Bestenauslese” (schauder…) muss jeder Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst an den besten Bewerber vergeben
werden (Art. 33 GG, der allerdings nur von “öffentlichen Ämtern” spricht). Um das gerichtlich nachprüfen zu können, muss das
Auswahlverfahren dokumentiert sein. Die Wiederholung eines fehlerhaften Verfahrens (”ich bin aber doch der allerbeste gewesen!”) kann
der abgelehnte Bewerber - vorzugsweise im Wege der einstweiligen Verfügung - erzwingen (”Konkurrentenklage”). Schafft der Dienstherr
Fakten (indem er den “anderen” einstellt), steht seit Neuestem gegen alle Zweifler fest, dass Schadensersatz geschuldet ist. Der kann
teuer werden, weil der Bewerber so zu stellen ist, als hätte er den bekommen.
Jetzt kommt die kirchliche Blutgrätsche. Eine Berliner ist eine Körperschaft es öffentlichen Rechts (dieser Status ist ihr durch ein Gesetz
verliehen worden). Sie ist aber in kirchlicher Trägerschaft. Ein (vermutlich Rechtsanwalt) bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Professur und - wird abgewiesen. Er
argumentiert, Art. 33 GG sei verletzt und klagt sich bis zum BAG.
Spannend: Gilt Art. 33 GG auch für kirchliche Einrichtungen? Was ist stärker - die Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen
Rechts, das Art. 33 bzw. seine Anwendung nahelegt, oder der kirchliche Einfluss, der letztlich bedeutet: “Wir sind nicht der Staat
und können uns unsere eigenen Auswahlkriterien zurechtlegen”?
Die Frage bleibt - unbeantwortet! Wegen eklatanter Prozessmängel, die wohl oder übel ein Fehler des klagenden Juristen (oder seiner
Anwälte) sei…
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