Kein Einsatz von Trojanerprogrammen in Sachsen

Wie das Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa bekannt gegeben hat, ist es zu keinem Einsatz von sogenannten Trojanerprogrammen durch sächsische Ermittlungsbehörden gekommen.

Dass bei deutschen Ermittlungsbehörden Trojanerprogramme eingesetzt worden sind, die nicht auf die Überwachung von reinen Telekommunikationsinhalten beschränkt waren, hat der Chaos Computer Club öffentlich kritisiert. Daraufhin hat es auf Veranlassung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa eine Überprüfung gegeben, nach der in Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften keine derartigen Programme verwendet wurden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat mitgeteilt, dass das Landgericht Dresden bzw. das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden in insgesamt drei Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2006 und 2009 eine sogenannte »Quellen-TKÜ«-Maßnahme richterlich angeordnet hat. Zum einen handelte es sich dabei aber um ausschließlich auf die Überwachung von Internettelefonie gerichtete Maßnahmen. Zum anderen wurde die Software in keinem der Fälle auf den jeweiligen Computer der Beschuldigten tatsächlich aufgespielt; in zwei Fällen wegen technischer Schwierigkeiten. In dem weiteren Fall wurde von der Vollziehung des richterlichen Beschlusses abgesehen, weil die Beschuldigten festgenommen wurden. Es kam in allen drei Fällen nicht zu der Überwachung der Kommunikation.

Die drei genannten Maßnahmen waren ausschließlich auf die Überwachung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mittels des Internettelefonie-Dienstes »Skype« gerichtet und wurden im Tenor der Gerichtsbeschlüsse auch entsprechend beschränkt. Gegenstand der drei Ermittlungsverfahren war jeweils die Aufklärung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In dem Fall aus dem Jahr …

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Themen: Justiz , Internet , Telefonüberwachung , überwachung , Chaos Computer Club , Sachsen , Amtsgericht Dresden , Landgericht Dresden , Staatsanwaltschaft Dresden , Ermittlungsmethode , Trojanerprogramme
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 18. Oktober 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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