Kein Dispute-Antrag bei .eu-Domain – nur Sperrung im Rahmen eines (schieds)gerichtlichen Verfahrens möglich

Während es bei rechtlichen Auseinandersetzungen um .de-Domains die Möglichkeit gibt, schon ohne Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens einen Dispute-Antrag zu stellen, mit dem die Übertragung der Domain auf einen Dritten verhindert werden kann, gibt es diese Möglichkeit bei der .eu-Domain nicht. Vielmehr ist es bei Auseinandersetzungen um .eu-Domains nach aktuellem Stand zwingend erforderlich, dass für eine Sperrung der Domain ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, entweder ein Gerichtsverfahren vor einem ordentlichen Gericht oder das sogenannte ADR-Verfahren (Alternatives Streitbeilegungsverfahren) bei dem Tschechisches Schiedsgericht in Prag (siehe gem. B 1 (e) der ADR-Regeln). Somit kann eine Sperrung der .eu-Domain durch das Register nicht erfolgen, wenn versucht wird, außergerichtlich die Domain zu erlangen. Hier besteht folglich immer die Gefahr, dass die Domain von dem (unberechtigten) Domaininhaber auf einen Dritten übertragen wird ohne dass der Anspruchsteller etwas dagegen tun kann. Insofern ist es mit einem gewissen Risiko für den Anspruchsteller verbunden, außergerichtlich gegen den Domaininhaber vorzugehen. Allerdings sind sowohl das ADR-Verfahren als auch ein Gerichtsverfa…

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Erschienen 28. November 2007 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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