Kein City-Run bei den Angels

Zur Feier ihres 35-jährige Bestehens in Deutschland hatten die Hells Angels am Samstag den „City-Run“ geplant.

Doch dieser Konvoi war gerichtlich verboten worden. Die Polizei hatte verkehrsrechtliche Bedenken: „Eine solche private Veranstaltung würde die damit einhergehenden Polizeimaßnahmen nicht rechtfertigen“, sagte ein Sprecher.

Quelle: Tagesspiegel

Die Morgenpost zitiert aus der Begründung des Verbots:

Eine Kolonne aus 80 Motorrädern stelle eine erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs dar, hieß es darin. Zudem fehle das öffentliche Interesse an einer solchen Ausfahrt. Es bestünden Zweifel daran, dass die Mitglieder der Hells Angels die „erforderliche Zuverlässigkeit besitzen“.

Man hätte auch schlicht schreiben können: “Wir wollen die Ausfahrt nicht, und basta!” Inhaltlich hä…

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Themen: Deutschland , Polizei , Sprecher , Tagesspiegel , Hells Angels , Morgenpost

Erschienen 8. September 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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